Vom Arbeitsamt, Sozialamt oder Jobcenter übernommene Umzüge in Berlin darüber hinaus
Ob Arbeitsamt-, Jobcenter- oder Sozialamt-Umzug, gerne übernehmen wir für Sie Ihren Umzug und rechnen direkt mit der zuständigen Behörde ab oder erstellen vorab ein Angebot zur Einreichung. Oft verlangt das Jobcenter, dass Sie Ihren Umzug allein bewerkstelligen. Sollte dies auf Sie zutreffen, wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen! Ein Umzug kann in den meisten Fällen nicht allein organisiert werden. Sie brauchen für Ihren Umzug mehrere Möbelträger und einen Lkw.
Kostenübernahme vom Jobcenter
Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, müssen die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Unser Umzugsunternehmen rechnet alle entstehenden Kosten mit dem Jobcenter oder mit der Arbeitsagentur ab, sodass Ihnen keinerlei finanzielle Nachteile entstehen.
Achtung: Kein Umzug ist ohne Zustimmung des Jobcenters möglich! Sonst kann es sein, dass die Kosten für Ihren Umzug möglicherweise nicht übernommen werden.
Für den Wohnungswechsel müssen Sie der Arbeitsagentur drei Kostenvoranschläge vorlegen, von denen das Jobcenter einen akzeptieren muss.
Mit dem zuständigen Berater beim Jobcenter müssen Sie besprechen, ob die Kosten für den Umzug übernommen werden.
Umzug mit Festpreisgarantie
Das bedeutet für Sie: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bei den Umzügen, die anlässlich Ihrer Arbeit veranlasst wurden, werden die Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen.
Bei Auslandsumzügen in die EU werden mehr Kosten berechnet. Der Umzug muss im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen.
Diese Entscheidung beruht auf § 16 Abs.1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) i.V.m. §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III).