IMPRESSUM

 

Umzüge Berlin 24 - Umzugsservice und Trockenbau
Inhaber: Layth Abed

Steuernummer: 23/201/00606

Triftstr. 42, 13353 Berlin

Telefon: 030 - 995 475 54
Fax: 030 - 814 013 43
Mobil: 0157 - 394 456 99
E-Mail: info@umzuege-berlin24.de

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut sowie Verpackungsarbeiten.

 

Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung
Der Absender unterrichtet Berlin Umzüge 24 rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages
beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische
Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das
zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.

 

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist nach Beendigung der Entladung fällig und in bar zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Umzüge Berlin 24 berechtigt, auf Grundlage des Vertrages den geschuldeten Betrags gerichtlich einzufordern.

 

Zusätzliche Kosten
Bei einer Entfernung von mehr als 10 km zwischen Auftragsort (alte Wohnung) und Umzugszielort (neue Wohnung) wird ein zusätzliches Entgelt für Sprit berechnet. Dieses richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und entspricht der üblichen Höhe des Fahrzeugverbrauchs.

 

Trinkgelder

Trinkgelder sind freiwillige Zahlungen, die mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar sind.

 

Schäden und Verpackung
Das Transportgut wird der Firma Umzüge Berlin 24 unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma Umzüge Berlin 24 angezeigt wird.

 

Änderung der Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes oder die erforderliche Zeit von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist Umzüge Berlin 24 berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.

 

Verzug
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung,
sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist.

 

Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:

 

Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). 

Wir übernehmen keine Haftung für Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste.

 

Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,

 

Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Plattenspieler, Waschmaschinen, EDV Anlagen, TV-Geräten, Radio und HiFi-Geräten fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung sind wir nicht verpflichtet.

 

Pfandrecht
Bei nicht Bezahlung, hat der Umzugsspediteur Pfandrecht. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde. Trinkgelder können nicht verrechnet werden.

 

Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter von Umzüge Berlin 24 sind, sofern nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt.

 

Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Firma Umzüge Berlin 24 vereinbart.

 

Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet,
bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

 

Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.