ZUFRIEDENHEIT SICHER!
Wir organisieren Ihren Umzug mit Zufriedenheitsgarantie!
Unser Umzugsteam arbeitet sauber und behutsamt, damit ihren Möbeln und Lieblings- stücken nichts passiert.
Wir verlassen erst dann die Wohnung wenn Sie vollkommen zufrieden sind. Garantiert!
WARUM UNS WÄHLEN?
Rita (26) aus Pankow
Der Umzug ging wirklich schnell und unkompliziert. Ich würde euch jederzeit weiterempfehlen! Vielen Dank!
Thorsten (42) aus Alt Moabit
Meine bisherigen Umzüge waren anstrengend und kompliziert. Diesmal war es so leicht, wie noch nie.
ARBEITSAMT- & SOZIALAMTUMZÜGE BZW. ABRECHNUNGEN
Ob Arbeitsamt, JobCenter oder Soizialamt-Umzug, gerne übernehmen wir für Sie Ihren Umzug und rechnen direkt mit der zuständigen Behörde ab oder erstellen vorab ein Angebot zur Einreichung.
Oft verlangt das JobCenter, dass Sie Ihren Umzug allein bewerkstelligen. Sollte dies auf Sie zutreffen - wenden Sie sich an uns, wir helfen! Ein Umzug kann in den meisten Fällen nicht alleine organisiert werden. Sie brauchen für Ihren Umzug mehrere Möbelträger und ein LKW, Sie haben noch nie einen Lastwagen gefahren, Sie haben keinen Führerschein, Sie sind alleinstehend mit Kind - kurzum: ein Umzug in Eigenleistung wäre für Sie unzumutbar!
Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, müssen die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Dabei werden alle entstehenden Umzugskosten von uns mit dem Job-Center oder mit der Arbeits Agentur abgerechnet, so dass Ihnen keinerlei finanzielle Nachteile entstehen.
Achtung: Kein Umzug ohne Zustimmung des JobCenters! Sonst passiert es, dass die Kosten für Ihren Umzug möglicherweiße nicht übernommen werden! Für den Wohnungswechsel müssen Sie der Arbeitsagentur drei Kostenvoranschläge vorlegen, von denen das Jobcenter einen akzeptieren muss. Dies müssen Sie mit Ihrem zuständigen Berater beim Jobcenter besprechen, ob die Kosten für den Umzug übernohmen werden.
Von uns bekommen Sie ein Umzugsangebot mit Festpreisagarantie. Das heißt für Sie - es entstehen keine zusätzliche Kosten! Bei den Umzügen die durch Ihre Arbeit veranlasst sind, werden die Kosten von der Agentur für Arbeit immer übernommen. Die Umzugskostenhilfe für Ihren Umzug innerhalb Deutschlands wird bis 4.500,00 EUR brutto bezahlt. Bei Auslandsumzügen in die EU, z.B. nach der Schweiz, England, Österreich, Spanien, Frankreich, Dänemark, Italien, Schweden oder Norwegen usw. werden bis zu 5.200,00 EUR brutto bezahlt. Der Umzug muss aber im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen. Diese Entscheidung beruht auf § 16 Abs.1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) i.V.m. §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III).

